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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivilverfahren, Einzelrichterangelegenheiten in Strafsachen sowie für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Beim Amtsgericht wird zudem das Güterrechtsregister geführt.

Der Vollstreckungsleiter des Amtsgerichts Adelsheim ist zuständig für die jugendlichen Insassen der Justizvollzugsanstalt Adelsheim.

Für Schöffengerichts- und Bußgeldsachen ist das Amtsgericht Buchen zuständig. 

Für Familien-, Nachlass-, Zwangsversteigerungs-, Insolvenz- und Jugendschöffensachen ist das Amtsgericht Mosbach und für Handels- und Genossenschaftsregisterangelegenheiten ist das Amtsgericht Mannheim zuständig.

Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.

Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht -Registergericht- Mannheim geführt.

 

 

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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